Gemeinsamer Antrag 2023
Die Kennarten-Erfassungsbögen für die Ökoregel 5
- regionaltypische Kennarten
müssen bis zum 31. Mai 2023 ausgefüllt sein.
Bitte legen Sie die Bögen zu Ihren Unterlagen und heben Sie sie gut für eine Kontrolle auf.
Eine Bestimmungshilfe des Büros Schnittstelle Boden finden Sie hier.
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Ralf Eichelmann | 06031 83-4209 | 06031 83-914209 | 03 |